8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis mögliche Maßnahme (MPU)
Punktewertung zum vergleichen  alt: Verkehrszentralregister (VZR) neu: Fahreignungsregister (FAER) alt bis 30.04.2014 neu ab 01.05.2014 Straftat 5 - 7 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte Straftat 5 - 7 Punkte Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 2 Punkte Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 3 - 4 Punkte Besonders schwere Ordnungswidrigkeit 2 Punkte Ordnungswidrigkeiten 1 - 4 Punkte Schwere Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
HILFREICHE SEMINARE
© FAHRSCHULE  November 2016
Als aktives Mitglied des     ZfKS  GbR bieten wir Ihnen hilfreiche Seminare. Tel: 0761 - 6 44 41     (Terminplanung: www.zfks.de) Mobil: 0171 - 95 61 007 oder   eMail: info(at)zfks.de DAS ASF-SEMINAR WIRD AM      01.12.17 - 19:00 Uhr   gestartet. ASF - Seminare ...für auffällig gewordene junge Fahrer/innen FeS - Seminare (Fahreignungsseminar ...wichtiger Punktabbau) Wir bieten die oben genannten Seminare an im Raum Freiburg–Breisgau-Hochschwarzwald. Sie erhalten eine Bestätigung der Platz-Reservierung zu dem benötigten Seminar ASF (Probezeit) oder FeS (Punkteabbau-Seminar).
Altes Punkte System /                                                                   Neues Punkte System In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Gegenüberstellung vom Alten Punktesystem zum Neuen Punkte System. Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das Kraftfahr-Bundesamt die für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsbehörde. Es kommt zu folgenden Maßnahmen: Punktestand     Maßnahmen nach altem System                                                     Maßnahmen neues System   8 bis 13 Punkte Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Kraftfahreraufbauseminar (ASP) teilnehmen zu können  14 bis 17 Punkte Anordnung, Verpflichtung an einem Kraftfahreraufbauseminar teilzunehmen. Wenn bereits innerhalb der letzten 5 Jahre ein Seminar absolviert wurde, folgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung  teilzunehmen, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird    18 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
ASF Seminar    Die Kraftfahrer-Seminare ASF können innerhalb fünf Jahren nur einmal absolviert werden. D.h, nach der erfolgreichen Teilnahme an einem ASF (Führerschein auf Probe-Seminar) kann kein anderes Seminar z.B. FeS (Punkteabbau-Seminar) besucht werden. Erst nach Ablauf von fünf Jahren ist es möglich ein FeS-Seminar zu absolvieren. Eine ergänzende Regelung beim ASF-Seminar sieht vor, dass ein "Verkehrspsychologisches Beratungsgespräch" nach der zweiten Verkehrsauffälligkeit (eine Verkehrsauffälligkeit nach Katalog A oder zwei nach Katalog B) durchgeführt werden kann. ASF-Seminare beinhalten fünf (5) Seminarabschnitte
1. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) Fahren ( je Teilnehmer min. 30 Min.+ 15 Min. Besprechung d. Fahrt ) ( Durchführung zwischen dem 1. und 2. Seminarabschnitt ) 2. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) 3. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) 4. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrer zuständigen Behörde umgehend zustellen sollten. Unseren Kunden-Service zur sofortigen Abgabe der Teilnahme- bescheinigung können Sie außerdem in Anspruch nehmen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wichtig wenn Sie selbst zustellen möchten: Beachten Sie die Abgabe-Fristen damit es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.
FSF-Seminar  ( Es war einmal... eine Chance... für junge Fahrer-Innen !) "Für Sicheres Fahren" ist das Motto des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), das auch wir unterstützen. Ab 2004 wird das neue FSF-Seminar (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) eingeführt. Die Einführung sehen wir ist als große Chance für jeden Fahranfänger, da hierbei  Fahrerfahrung erlebt wird. Nach dem Motto "...probieren geht über studieren..." finden Fahranfänger hier eine Paralelle zur humanen Pädagogik, deren Inhalte grundlegend auf Selbsterfahrung der Schüler basieren. "Lernen ist wie Atmen..." lautet hier das Motto. So stellt dieses Seminar eine gewaltige Erweiterung des Erfahrungsschatzes für die Verkehrssicherheit jugendlicher Fahrer/innen dar. Chance durch Erfahrung Ein FSF-SEMINAR ermöglichte jedem Fahranfänger frühestens nach 6 Monaten jedoch spätestens nach 12 Monaten nach Führerscheinerwerb eine Kürzung der Probezeit für 1 Jahr zu erhalten.   (Das Seminarkonzept wird ab 31.12.2010 ausgesetzt. Nach unserem Kenntnisstand soll das Konzept neu überarbeitet werden. Wir bleiben für Sie dran !)
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(mit einem Mausklick gibts weitere Informationen)
Das Punktesystem ist reformiert. Folgende Regelungen wurden am 01.05.2014 verabschiedet: Am 20. September 2013 vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat, zum 01.05.2014 die Reform des Punkt-System und Punkte-Seminar abgeschlossen.  Ab dem 1.5.2014 wird der Punkte-Abbau neu ausgerichtet und die Möglichkeit zur Reduzierung des Flensburger Punktekontos drastisch eingeschränkt. Die Grundlagen wurden mit dem „5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze“ gelegt, beschlossen im Juli, in Kraft seit August. In diesem ersten Schritt wurde aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) und aus dem traditionellen Mehrfachtäter-Punktsystem ein neues „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Außerdem wurde das bisherige Aufbauseminar (ASP) bereits in diesem Gesetz in „Fahreignungsseminar“ (FeS) umbenannt, bestehend „aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme“ mit 2 Sitzungen je 90 Minuten verkehrspädagischem mit maximal 6 Personen. Neu daran sind insbesondere: • die ausschließliche Freiwilligkeit der Seminarteilnahme, • die Aufteilung in eine verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Maßnahmen sowie der • Abbau von nur einem (1) Punkt (nur bei bis zu 5 Punkten und nur einmal in 5 Jahren). Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. 1.  Die Gesamtpunktezahl wird von bisher 18 Punkten auf 8 Punkte reduziert, wobei beim erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bis 3 Punkte befindet man sich im unkritischen Bereich, ab 4 bis 5 Punkte wird man zukünftig ermahnt und kann im Punkterahmen von 1 bis 5 Punkte noch 1 Punkt abbauen. Von 6 bis 7 Punkten wird verwarnt und es ist kein Punkteabbau mehr möglich. Ab jetzt ist die eigene Fahrerlaubnis extrem in Gefahr. Eine Pflichtteilnahme am FeS-Seminar ist bis auf weiteres nicht vorgesehen. Auch im Bußgeldkatalog gibt es gravierende Änderungen: Es sollen auch nur noch verkehrssicherheitsrelevante Tatbestände mit Punkten versehen werden - wer also z.B. ohne Umwelt-Plakette in die Umweltzone einfährt bekommt keinen Punkt mehr aber als Ersatz ein erhöhtes Bußgeld. ( Kommentar des Verfassers: Also geht der Plakettennepp weiter: Die Fragen hierfür lautet: Für was benötigt ein KFZ mit Euro 5 - 6 noch eine Plakette ? - Das ist nur als Eintrittskarte für Städte zu sehen ? Denn wir  fahren folglich mit einem Auto in diese Städte das den neuesten Abgasnormen entspricht und dazu eine Eintrittsplakette vorzeigen muss, obwohl schon bei der Herstellung des KFZ das KBA die neue Abgasnorm bestätigt ! Ein Millionendeal der Politik und Bürokraten. Die Plakette stellt nichts anderes als Nepp am Bürger dar.) 2.  Anstelle des “Tattagprinzipes” soll nur noch das “Rechtskraftprinzip” angewendet werden. Die Punkte werden mit der Rechtskraft eingetragen und wirken rückwirkend auf den Tattag. Somit ist bei Erreichen von 8 Punkten am Tagtag die Fahrerlaubnis unter den Voraussetzungen der Verwarnung und der Ermahnung trotzdem zu entziehen. 3.  Entgegen der Ankündigungen bleibt die Überliegefrist (1 Jahr) vollständig erhalten. Alle Eintragungen ohne Bezug auf die Schwere des Verstoßes werden nach der Tilgungs-Frist verringert. Ist die Frist abgelaufen werden diese Punkte jeweils einzeln getilgt nach Rechtskrafttag (Ausnahme: Überliegefrist 1 Jahr). Somit reduziert sich der Punktestand grundsätzlich nach Ablauf der Tilgungsfrist. Die Tilgungsfristen verändern sich bei:  Ordnungswidrigkeiten auf: 2,5 Jahre  (+ 1 Jahr Überliegefrist) Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten auf: 5 Jahre  (+ 1 Jahr Überliegefrist) Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis auf: 5 Jahre  (+ 1 Jahr Überliegefrist) Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis auf: 10 Jahre  (+ 1 Jahr Überliegefrist) Informationstand Teile Sept. 2013/ Febr. 2014/ Sept. 2014 / Febr. 2015 (ohne Gewähr)
4 bis 5 Punkte (Ermahnung)
Hinweis auf freiwillige Teilnahme mit 1 Punkt Abbau. Nur einmal in 5 Jahren.
6 bis 7 Punkte (Verwarnung)
Teilnahme freiwillig möglich ohne Punkteabzug
Punktetacho Quelle: BMVBS
Anmeldung
Zentrum für Kraftfahrerweiterbildung Südbaden”
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