Umtauschpflicht der Fahrerlaubnis ! Ab 2033 wird der Umtausch der Fahrerlaubnis zur Pflicht. Wer also heute schon seine bisherige Fahrerlaubnis umtauscht zahlt die Zeche mehrfach. D. h. wer 2013 umtauscht muss nach 15 Jahren, also in 2028 wiederholt umtauschen, da die neue Fahrerlaubniskarte nur noch 15 Jahre gültig ist. Im besten Falle müsste jeder, wenn juristisch denkbar, spätestens 2033 die bezahlte neue Fahrerlaubniskarte wieder umtauschen. Also welchen Sinn ergibt diese Umtauschpflicht schon heute? Schlichtweg keinen! Nur die Behördenkassen profitieren von dem Millionengeschäft im Voraus. Deshalb unsere Empfehlung: “Fahren Sie so lange mit der alten Fahrerlaubnis wie es noch möglich ist ...”
“Es gibt nichts auf der Welt, das durch ignorante Bürokratie und Politik nicht zerstört werden kann. Was nicht zerstörbar ist, das wird bürokratisiert und dient dann angeblich, im Sinne der wenigen Köpfe der Bürokratie und der Politik, der Allgemeinheit ... Das wenige Gute wird zu unserem Glück belassen, das Schlechte wird auch belassen, weil das Zugeben von Fehlgriffen und deren Widerruf das Ego und die angebliche Stellung von Amt und Macher verletzt”.  Zitat: W. E. Stibal Dez. 2012
Frankreich: Alkoholtester mitführen “die Pflicht den Giftmüll mitzuführen ist abgeschafft” ! Nach dem Juli 2012 sind alle KFZ nutzenden Franzosen nebst deren Besucher, Touristen, d.h. alle verpflichtet gewesen ein Alkohol-Test-Röhrchen für einen Alkoholtest mitzuführen. Die Röhrchen gasen einen Giftstoff aus und sind millionenfach im Umlauf. Wir danken für den riesigen Giftmüllberg den die französische Regierung in den Fahrzeugen von Millionen Kraftfahrern hinterlassen hat. Die nächste Frage: Wohin ist dieser Giftmüll nun zu entsorgen ? Danke schön, für die weitere Gesundheitsschädigung im Auto ! Die Pflicht ist sei wieder abgeschafft berichtet die französische Zentrale für Tourismus.
RECHTLICHES
© Fahrschule April 2018
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse... An Bussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schul- busse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Halte-stellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten. Bußgelder sind bei Nichtbeachtung der Vorschrift vorgesehen: bei Behinderungen in Höhe von € 40,-- bei Gefährdung in ca. Höhe von € 50,-- aber auch höhere Sätze, max. 2 Punkte werden in Flensburg eingetragen.
Versicherungen: Wenns im Ausland kracht... Die seit Januar 2003 verabschiedete neue EU-Richtlinie ermöglicht eine einfachere Regelung von Verkehrsunfällen im Ausland. Bisher musste der/die Geschädigte die Ansprüche bei der im Unfallland angesiedelten Versicherung geltend machen. Seit Januar 2003 müssen Versicherer nach der 4. Kraftfahrerhaftpflicht-Richtlinie der EU einen Schadens- beauftragten in den übrigen EU-Ländern benennen. D.h. haben Sie einen Unfall in Frankreich oder Spanien können sie sich in Deutschland an den französischen oder spanischen Beauftragten wenden. Fremdsprachenkenntnisse oder gar ein ausländischer Anwalt sind nun nicht mehr erforderlich. "... eine absolut gute Sache..."
Alkohol am Steuer? “Wer betrunken Auto fährt setzt nicht nur sein Leben, sondern das Leben unbeteiligter Dritter aufs Spiel...” Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut ein Kfz fährt und in eine Verkehrskontrolle  gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten. Außerdem sind 250 € Bußgeld zu zahlen. Zusätzlich werden in Flensburg auf dem Punktekonto vier Punkte eingetragen. Aber auch unter 0,5 Promille droht im Falle eines Unfalles der Führerscheinentzug sowie eine MPU. (Medizinisch- Psychologische Untersuchung) In Wiederholungsfällen fällt das Bußgeld erheblich höher aus. So sind z.B für die 1. Wiederholung 500 € und für weitere 750 € zu zahlen. Außerdem wird das Fahrverbot auf drei Monate ausgedehnt. Fahren ja ! - dann Alkohol: nein Danke!!
Telefonieren / bzw. Ablenkungen während der Fahrt? - Finger weg vom Handy! Zum Februar 2001 wurde die neue Handyregelung getroffen. Diese sagt aus, dass man nur noch mit einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren darf. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten: Wenn das Kfz gestoppt wird und der Motor abgestellt ist, dann darf auch aus dem Kfz telefoniert  werden. Also mit laufendem Motor Finger weg vom Handy. Das Gespräch wird dabei noch ganz schön teuer. Abgesehen von dramatischen Unfallsituationen und den damit verbundenen Folgen,  ist die Anhebung des Bußgeldes auf € 65,00 vorgesehen, zusätzlich gibts 1 Punkt in Flensburg. Schalten sie das Handy vor der Fahrt aus. Das ist z.B. die sicherste Methode nicht durch die Suche nach dem Handy oder den Tastaturknöpfchen abgelenkt zu sein. Telefonieren Sie in der Fahrpause! Wozu haben Sie eine Mobil-Box...? Ihr Rückruf schafft auch die Möglichkeit Notizen zu machen. Bedenken Sie aber auch, dass versicherungsrechtliche Nachteile noch in Betracht kommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung! Der Gedanke "...mir passiert das nicht...” wirkt einschläfernd auf das Gefahrenbewußtsein, jedoch gerade jenes sollten Sie nicht abschalten.
Einordnen - Das Problem mit dem Rückstau... Endet auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung eine der Fahrspuren oder ist das weitere Fahren darauf nicht möglich, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen. Dies hat durch das Reißverschlussverfahren zu geschehen. Das Reißverschlussverfahren ist erst kurz vor der Verengung durchzuführen um einen Rückstau durch die nicht vollständige Benutzung mehrerer Fahrstreifen zu vermeiden. (Beispiel: Zeichen 121)
Zeichen 121
Kreisverkehre (kleine und große) Immer mehr Kreisverkehre lösen ampelgeregelte Kreuzungen ab. Unnötige Wartezeiten vor “Rot” vor allem bei leerer Kreuzung fallen weg. Allerdings bringt der Kreis bei vielen auch einige Verwirrung mit. Z.B. soll Man(n) oder Frau beim Einfahren in den Kreisel nicht blinken. Blinken sie erst nach rechts, wenn sie den Kreis verlassen möchten. Beim großen Kreis ist wie ein Abbieger beim Ein- und Ausfahren nach rechts zu blinken. Missverständnisse mit anderen Fahrern können bei guter Beachtung dieser Information vermieden werden. Achten Sie vor dem Einfahren in den Kreis auf die Vorfahrtsregeln.
Zeichen 215
Umweltplakette (Etikettenbetrug, Volksverdummung, Umweltschutz und Nepp ?) Im Jahre 2008 wurde die Umweltplakette eingeführt. Viele Deutsche Städte wie z.B. Hamburg, Stuttgart, Mannheim, Freiburg u.a. haben die Umwelt-Plakettenpflicht übernommen. Die Liste weiterer Städte gibt es im Internet. Das bedeutet für den Autofahrer ohne Umweltplakette ist das befahren der Städte bzw. Stadtteile nicht mehr gestattet. Bei Nichtbeachtung droht zur Zeit ein Bußgeld in Höhe von € 65,00 allerdings kein Punkt in Flensburg! Offenbart sich hier der größte Etikettenbetrug und der Jahrhundert Nepp ? Es kann nur ein schlechter Witz sein, dass eine Plastik-Plakette an den Kraftfahrzeugen in den Farben "rot, gelb oder grün" einen Umweltschutzeffekt erzielt. ( siehe Volksverdummung? Quelle: www.anti-plakette.com ) Überall ist bekannt, dass KFZ-Abgase ca. 4% der globalen Gesamtmenge Feinstaub entwickeln. Die Verantwortlichen der einführenden Städte unterliegen wohl dem Irrglauben, dass nur einzig und allein in ihrer Stadt gerade diese gesamte globale Feinstaubentwicklung stattfindet. Dass weitere 12% der KFZ-Feinstaubs auf Reifenabrieb, Bremsenstaub und Fahrbahnabrieb zurückzuführen sind scheinen die Verantwortlichen zu ignorieren. Welcher Sinn liegt nun darin ein KFZ und damit dessen Besitzer mit einer Plakette zu brandmarken in den Farben “rot, gelb oder grün”? Der Sinn sollte wohl die Reduzierung der Partikel sein..., das hat sich jedoch ins Gegenteil zur Abzocke und Nepp entwickelt. Der mit der Plakettenidee erzeugte blinde Übereifer gepaart mit bürokratischer Ignoranz auf der Basis: "...wie kann ich dem Autofahrer Geld aus der Tasche ziehen... ist skandalös. Von "Grüner Welle" und anderen engergiesparenden Maßnahmen findet sich in den Köpfen nichts mehr! Selbstgefällig wird das ignoriert. Bei den politischen Schöpfern herrscht die Ansicht je niedriger der gewählte Gang und je häufiger bei "rot” gebremst werden muss umso umweltfreundlicher wird das Fahren in den Städten. Eine Milchmädchen-Rechnung, die “25% der Gesamt-Staub-entwicklung verursacht”, das zeigt das Ergebnis der vom ADAC beauftragten Studie. ( Quelle: ADAC ) Eine jeglicher Vollständigkeit entbehrende Umwelt-Rechnung: Die Plakette bringt Geld für den Aufkleber..., schafft Arbeitsplätze beim Hersteller..., bei Behörden und Ausgabestellen sinnlose Arbeit..., beim Autofahrer die Fahrt zu der betreffenden Ausgabestelle... Wo bleibt die Umwelt? ...die Plakette bringt Bußgelder in die Stadtkasse..., ...auch von Touristen, die ahnungslos sind..., ...die werden zu Bußgeldtätern gemacht..., “...und wo bleibt nun endlich einmal die Umwelt”? “...marginal weniger als 1% wird für die Umwelt getan...”, - der Autofahrer wird in seinen Grundrechten gemindert, geneppt und abgezockt und unsere Gesundheit wird noch mehr geschädigt ! ( Quelle: www.anti-plakette.com ) Das Bußgeld beträgt € 65,00 - Kasse machen heißt die Devise mit der umfangreichesten Lüge !  Deshalb sagt doch: “Liebe Schöpfer, was bringt die Plakette tatsächlich für die Umwelt bei Neuwagen? Na klar... mindestens € 5,00 in die Kasse für den Plastikmüll der an der Scheibe klebt. Für alle die sich weder die Filter-Technik leisten noch nachrüsten können, (Filter-Kosten bis € 1700,00), wurde das ...Freikaufen...” erfunden. Fragen muss man sich: Wie lange muss der Autofahrer sich diese Lügen noch anhören und hat noch die Gesundheit schädigende Umwelttechnologie zu bezahlen? (”nun Atemweg gängige Nano-Partikel ) Max-Plank-Gesellschaft: http://www.mpg.de/563231/pressemitteilung20080208”. Der Bürger soll ein neues Kraftfahrzeug anschaffen und nicht zu vergessen, obwohl der NEUWAGEN die Abgaswerte  (z.B. Euro 6) erfüllt sollen noch € 5,00 für den Plastikmüll an der Scheibe bezahlt werden, um eine legitime Zufahrt in die Städte zu erfüllen. Mit mehr Nepp, Betrug und Lüge geht es nicht mehr.  
Bild: Mit freundlicher Genehmigung: Bundesministerium für Verkehr, Technologie, Innovation Wien 01.09.2010
Bußgelder können EU-weit vollstreckt werden. Die Planung ist nun Realität, dass Bußgelder ab Ende 2010 EU-weit eingezogen werden können. Wer also in den EU-Staaten sich nicht an die Verkehrsregeln hält muss dann zu Hause mit der Vollstreckung des Bußgeldes leben. Bei einem Fahrfehler wird somit das Bußgeld im Heimatland vollstreckt. Ab welcher Höhe erst Bußgelder inclusive der Verwaltungskosten vollstreckt werden sollen ist auch im Gespräch. Ab Euro 70,00 incl. der Bearbeitungsgebühren soll vollstreckt werden. Dies bedeutet für den Kraftfahrer auch in den EU-Staaten die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten.
Themen:
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Grobe Fahrlässigkeit Definition: Grob fahrlässig handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr gröblich, in hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste. Im Straßenverkehr ist schnell mal was passiert, ob die eigene Handlung “grob fahrlässig” war kann oft nur vor Gericht entschieden werden. War z.B. das Überfahren eines “Stop” Schildes grob fahrlässig, ein Momentversagen oder doch leicht fahrlässig? Die Folge sind oft langwierige und teure Prozesse, bis dann feststeht wer wie viel bezahlt und ob überhaupt. Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Straßenverkehr sind deshalb absolut wichtig.
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Begriff: “Winterreifen” Nutzungspflicht konkretisiert, nun in der StVO verankert? Der Bundesrat hat den Beschluss verabschiedet. So werden die Bezeichnungen für Winterreifen “M+S” (Matsch u. Schnee) oder die “Schneeflocke” als Begriffe in die StVO übernommen werden, um eine konkretere Bezeichnung für geeignete Bereifung zu haben, so Verkehrsminister Ramsauer. Die bisherige Bezeichnung ist scheinend zu wachsweich und wurde vom Verfassungsgericht als zu ungenau bezeichnet.
§ 2 Abs. 3a StVO (Fassung ab. 4.12.2010) Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Neues aus der Feinstaubdebatte:  “Ein Jahr Luftreinhaltepolitik...” “...Umwelt- und Verkehrsverbände ziehen vernichtende Bilanz der Luftreinhaltepolitik...” “Die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Naturschutz- bund Deutschland e. V. (NABU) und Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) fordern Umweltminister Norbert Röttgen auf, den betroffenen Städten und Kommunen bei der Einhaltung der Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte zu helfen. Mehr als 100 Millionen Euro zweckgebunden eingenommene Steuergelder hat die Bundesregierung bislang noch nicht für die Nachrüstung von ungefilterten Diesel- Pkw ausgegeben. Die Umweltschutzverbände fordern die Bundesregierung auf, die Nachrüstförderung 2011 fortzusetzen und die ungefilterten Diesel-Pkw nicht finanziell zu begünstigen, wie ab dem 1. April 2011 vorgesehen...”   ( Unser Kommentar: deutlicher wird der Nepp nicht sichtbar und die Filtertechnik verfehlt völlig das Ziel, s. Bundesumweltamt - Stichwort: gefährlicher Nanostaub) “Dass Dieselruß neben Kohlendioxid ein wesentlicher Faktor bei der Klimaerwärmung ist, erläuterte Dr. Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung und Verkehrspolitik. In Europa stammt der Hauptteil des Rußes aus dem Straßenverkehr (wieviel % vom Motor, Rädern, Bremsen oder Straßenabrieb? diese Aussage bleibt geschuldet !!!). Die Rußteilchen werden mit den vorherrschenden Winden bis in die Arktis und auf die Gletscher getragen, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen und beschleunigen dadurch das Abschmelzen. *Wer heute Klimaschutz betreibt, muss nicht nur an die Minderung von Kohlendioxid, sondern darüber hinaus auch an die Reduktion von Ruß denken. Deutschland hat bisher ein sehr erfolgreiches Nachrüstprogramm für Dieselfahrzeuge und hat hier beispielgebend für viele Länder die Technik vorangetrieben ( marginal 1% Feinstaub-Reduzierung, eine Alibi-Reduzierung? ). Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Programm nicht weitergeführt wird", sagte Friedrich”. (Quelle VCD) ( Unser Kommentar: Wie groß sind denn diese Teilchen, dass die fliegen können? Ab welchem Partikelmaß fliegen die nun kleineren Partikel noch länger und wohin ? ) Unser Kommentar: Völlig ignoriert wird von Dr. Axel Friedrich, dass die Rußpartikel aus den Motoren immer kleiner und somit auch immer leichter werden, das kann jeder logisch denkende Mensch absehen. Dass die Partikel sich nicht mehr absenken sondern in der Atmosphäre schweben scheint den Verfechtern dieser unsinnigen Regelung unverständlich zu bleiben. Nach dem Motto: “... aus den Augen, aus dem Sinn...”, denn was dauerhaft in der Atmosphäre herum fliegt wird unten nicht gesehen. Welche Folgen hat denn das, Dr. Axel Friedrich? Auch diese Antwort bleibt in den Ausführungen geschuldet. Eine tatsächliche Luftreinhaltepolitik ist unserer Ansicht nach nur mit der Natur vor Ort und weltweit zu erreichen. Förderung umweltfreundlicher Heizungen, stärkere Bepflanzung der Stadtbereiche (z.B. Dachbegrünung) um natürliche Luftfilter anzusiedeln, veränderte Verkehrspolitik, weniger Stop and Go Fahrten... ( ADAC Gutachten hier 25% Reduzierung möglich ). Beton-, Teer-, Pflaster-Versiegelung der Böden rückgängig machen - neue vermeiden, jede Hecke, jeder Baum, jedes Stück grüne Natur arbeitet als wertvoller Filter, das Verhältnis in der städtebaulichen Entwicklung der Wohn- und Industrieflächen sollte nicht 90% Natur-vernichtung betragen, sondern den Zuwachs an natürlicher Filterfläche, mindestens den Gleichstand zur Bebauung. Deutlich sichtbar ist: Politische und bürokratische Planungs-Ignoranz, unveränderte Nepperei, Bürgertäuschung und vor allem die weltweite Vernichtung unseres Lebensraumes im extrem gesteigerten Tempo... Welchen Nutzen Natur hat und bringt finden Sie als Auszug unter: http://www.seilnacht.com/Lexikon/Waldster.htm
Bußgeld droht, wenn Autofahrer gegen diese Winterreifenpflicht verstoßen. So werden mindestens 40,00 Euro Bußgeld fällig.
GigaLiner im Modellversuch GigaLiner mit 25,25m Länge fahren demnächst auf öffentlichen Straßen herum. Hinten drauf könnte der Schriftzug stehen: “Achtung aufgepasst meiner ist 25,25m lang”. Im Modellversuch soll damit CO2 eingespart werden. Was uns sehr erstaunt, dass die Bahn lediglich CO2 freie Transportleistungen zu 8% durchführt. Wo wird denn nun tatsächlich CO2 eingespart, wenn durch die GigaLiner noch mehr Transportgut auf der Straße landet oder die Bahn mehr Volumen übernimmt? Die Gegner der GigaLiner befürchten, dass die Schiene noch mehr an Transport-Aktraktivität verlieren wird. Rein rechnerisch werden sicherlich prozentual Transportfahrten durch die höhere LKW-Ladekapazität eingespart - jedoch wirksam CO2 wird nur auf der Schiene reduziert. Wie auch immer, im Angesicht des “Klimagipfels Cancùn” wird der Betrieb von größeren LKWs zur Phrase abgestempelt. CO2 reduziert wird dadurch herzlich wenig und der Nachweis, dass umweltfreundlichere Transport-mittel noch mehr in den Hintergrund geraten wird wohl gelingen. Denn mehr LKW Transportleistung bedeutet auch mehr Profit für den Unternehmer...
(Gigaliner Foto: Per Pettersson)
Was bedeutet die Zumischung von 7% Bio-Diesel in den Kraftstoff für Dieselfahrer? Greenpeace schreibt: “...Keine saubere Alternative Der Einsatz von so genanntem Bio-Diesel (Rapsölmethylester RME) an Stelle von normalem Mineralöl-Diesel löst nicht die mit dem Dieselantrieb zusammenhängenden Probleme. Die sehr geringe (Umweltbundesamt Presseinformation Nr. 01/ 00) Einsparung an CO2-Emissionen rechtfertigt jedenfalls nicht, diese Kraftstoffart als ökologische Lösung anzusehen...” “...Völlig unberücksichtigt bei der gesamten Diskussion um Bio-Diesel bleibt bedauerlicherweise meist die ethisch- moralische Frage, ob die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Nahrungsmittel vor dem Hintergrund weltweit schrumpfender Anbauflächen für die Herstellung von Autokraftstoffen vertretbar ist...” Wird durch unsere Politik mit der Forderung 7% Biodiesel zuzufügen eine Klima-Katastrophe entwickelt und hervorgerufen? Jedenfalls werden klimatisch wertvolle Regenwälder für die Produktion von Pflanzenöl (Palm-Öl) gerodet und nieder gebrannt und später werden die Plantagen ständig mit Pestiziden behandelt. Dazu muss erwähnt werden, dass namhafte Kraftstoffhersteller zur Beimischung zum Dieselkraftstoff 65% Palmöl benutzen und nur 35% Rapsöl, weil Palmöl billiger ist. Das bei der Brandrodung freigesetzte CO2 kann von den europäischen Industrieländern durch die Beimischung von Biodiesel in Jahrhunderten nicht ausgeglichen werden. Zwar hat die Politik inzwischen diesen Fehler erkannt, dass nun nur noch Pflanzenöl von nicht gerodeten Regenwald Flächen benutzt werden darf - jedoch wird weiterhin für die europäische Lebensmittelindustrie ungehindert der Regenwald zerstört und abgebrannt, um Palmöl-Plantagen anzusiedeln damit für die Lebensmittel Öle produziert werden können. Kommentar: Eine nachhaltige, politisch begünstigte Zerstörung unseres Lebensraumes des Profites wegen!
brandgerodete Flächen (rot) in Sumatra (Satellitenbild)
Schon die Produktion und Aufstellung der Schilder setzt immens CO2 und Staub frei. Deshalb in den Müll damit, denn lieber diesen Wahnsinn beenden, als eine Nepperei und Schädigung zu dulden !
Gerichtsgutachter / Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) bei Schmerzensgeld- oder Erwerbsminderungsansprüchen... Sollten Sie im Straßenverkehr einen Heckauffahr-Unfall erleiden, so werden Sie im Falle einer Anerkennung der Unfallschäden in Deutschland sich auf einen sehr langen Klageweg gegen die Versicherungen und gegen veraltete Gutachter Ansichten einzustellen haben. Gutachter und Versicherungen die sich auf diese Gutachten stützen, die völlig überholte Ergebnisse nach “Erdmann 1973” anführen sind dazu die Basis. Jedoch selbst “Erdmann” räumt ein, dass selbige Erkenntnisse oftmals unterbewertet und falsch ausgelegt werden. Jenes allerdings wird nur in einem einzigen Satz erwähnt. Deutsche Gutachter stüzten sich jedoch konsequent auf die völlig veralteten Erkenntnisse. Verständlich verlassen sich Richterinnen und Richter auf diese Gutachten. Eine Überalterung der gutachterlichen Ansichten wird in den seltensten Fällen angezweifelt, da keinerlei neue Informationen durch Richter/innen selbst erfahren werden. Der ADAC sowie die DEKRA haben diese Missstände insbesondere bei Auto- Sitzen und Nackenstützen in vielen Versuchsreihen bewiesen und die Verletzungsfolgen ermittelt. Selbst nachdem die Sicherheit der Fahrzeuge von den Herstellern erheblich verbessert wurde, treten weiterhin diese Unfallfolgen auf. So kommt der ADAC 2003 nach Testen zum Ergebnis, dass: “...Halswirbel- Verschiebungen, -brüche, Quetschungen der Nerven auch überdehnte Bänder u.a....” als Folgen der Unfälle einhergehen, die bei unabhängig niedriger oder hoher Aufprallgeschwindigkeit erlitten werden. Die Betroffenen bemerken sehr häufig Beschwerden erst Tage bis Wochen später. Solche Symptome, wie z.B. Kopf- und Nacken-schmerzen, Schwindelanfälle, Schlaf-, Konzentrations- beschwerden, im Zusammenhang mit Heckkollisionen werden jedoch von den Deutschen Gutachtern und Versicherungen strikt abgelehnt. Nach Wirbelsäulenverschiebungen mit einer Minderung der Hirndurchblutung argumentieren Versicherung gesinnte Gutachter sogar mit der völligen Wiederherstellung der Gesundheit des Verunfallten. Obwohl der Betroffene sein Leben lang mit Beschwerden und der daraus folgenden Erwerbsminderung zu kämpfen hat. Nicht selten verschwinden auch medizinische Berichte, soziale Veränderungen des Geschädigten werden von Gutachtern ignoriert, um die “Erdmann” Meinung als personifiziert darzustellen. Wir empfehlen deshalb: Vervielfältigen Sie alle ärztlichen Berichte, denn nur so haben Sie eine Chance gegen “Gefälligkeitsgutachten” konkrete Gegenargumente vorzulegen. Sie werden staunen, was die deutschen Gefälligkeitsgutachter so alles aus ihren Untersuchungsakten verdrehen, unterschlagen und selbstgefällig missachten. Bereiten Sie sich auf einen langen über 10 jährigen Klageweg in Deutschland vor.   In der Schweiz sind diese Erkenntnisse schon seit mehr als 15 Jahren versicherungsrechtlich anerkannt. Jedoch die Deutschen Versicherungen und Unfall-Berufsgenossenschaften haben ein Heer von Gutachtern hinter sich, die diese Erkenntnisse selbstgefällig und kategorisch ablehnen. (Informationen von Schweizer Versicherungsgesellschaften, Video: DEKRA Schweiz “Crash Test 2000 - 2004)
Manches Recht ...bedenklich in dieser Gesellschaft ?
Achten Sie bitte insbesondere auf die Dummie-Insassen in den Fahrzeugen
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E10 Kraftstoff: Tatsächlich umweltfreundlich oder Verbraucher-Täuschung? Seit 2010 versucht die EU an den Tankstellen den neuen E10 (10% Ethanol) Kraftstoff an den/die Mann/Frau zu bringen. So wird ohne ausreichende Überprüfung der Folgen, der Auswirkungen auf die Umwelt (CO2-Bilanz), der wirtschaftlichen Folgen (Nahrungsmittelflächen werden umgewandelt, Regenwald wird vernichtet um wieder Nahrungsmittelflächen herzustellen) und der Auswirkungen auf die technischen Bedingungen der Fahrzeuge, sowie mit mangelhafter Verbraucher-Aufklärung nachhaltig unser Lebensraum weiter zerstört.   Lesen Sie dazu den Beitrag von Greenpeace: Mit Vollgas zur Zerstörung: Europas Biokraftstoffpläne und deren Auswirkungen auf Klima und Natur.
Liegen wir falsch, wenn wir über die Macher und den  negativen Erfolg “Böses” denken ? Europaweit Plakettenbetrug zu betreiben hat  die EU nicht vorgesehen, denn das ist keine Feinstaub-Lösung !   Wir beschuldigen die Macher der Profitgier,  falscher umwelt-politischer Entscheidungen, vorsätzliche Schädigung unserer Gesundheit, Missachtung unserer Grundrechte  Urheberschaft der Umwelt-Zerstörung aus Profitgier... für uns zählt. “Unwissenheit schützt nicht vor Strafe”...  Wir fordern, dass die Staatsanwaltschaft tätig wird !
Die Rechtslage, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit der deutschen Fahrerlaubnis A1 auf einem entsprechenden Fahrzeug in ÖSTERREICH unterwegs ist! Auf Anfrage antwortete das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Wien “Bei der Unterklasse A1 handelt es sich um eine optionale Klasse der geltenden Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie), die von den Mitgliedstaaten nicht eingeführt werden muss und in Österreich auch nicht eingeführt wurde. Aus diesem Grund sind solche Lenkberechtigungen in Österreich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahr gültig, das ist jenes Alter, das von der genannten Richtlinie für die Klasse A vorgeschrie-ben und gemeinschaftlich harmonisiert ist. Als Mindeststrafe bei Übertretung dieser Bestimmung sind 363 Euro vorgesehen.” D.h. Wer vor der Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer A1 Maschine in Österreich angehalten wird verstößt dort gegen geltendes Recht. Erst ab 2013 ist das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen vorgesehen, dann ist die Fahrerlaubnis der Klasse A1 in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
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Blinker-Muffel zahlen... wenn man dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrstraße folgt muss geblinkt werden. So kann sich der andere wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, wer nicht blinkt folgt auch nicht der abknickenden Vorfahrtstraße. Kommt es jedoch in einem derartigen Falle, d.h. “...blinkt nicht und folgt der Vorfahrstraße...” zu einem Unfall so hat der Vorfahrtberechtigte die Verantwortung und i.d.R. den großteil des Schadens zu bezahlen. Dem anderen Verkehrsteilnehmer kann zwar die Verletzung der Vorfahrt angelastet werden, dennoch haftet der Fahrer der sich auf der Vorfahrtstraße befand i.d.R. zu 70% Also Blinker-Muffel aufgepaßt sonst heißt es zahlen! OLG Rostock Aktenzeichen 5U 223/09
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Feinstaub aus Benzinmotoren - eine Gefahr für unsere Gesundheit ? Benziner schädlicher als Diesel ! Moderne Benzin-Motoren mit Direkteinspritzung verschärfen das Feinstaubproblem in Ballungszentren. Das hat der Automobilclub ADAC in einer Langzeituntersuchung festgestellt. Danach liegen die meisten Benzin-Direkteinspritzer mit der Anzahl ihrer ausgestoßenen ultrafeinen Rußpartikel über dem geltenden Dieselgrenzwert Euro 5. "Diese Benzin-Direkteinspritzer sind damit deutlich gesundheitsschädlicher als ein moderner Diesel", sagt der Leiter des ADAC-Technik- Zentrums, Reinhard Kolke. Auch der Mediziner Professor Heinz-Erich Wichmann vom Helmholtz Zentrum München warnt vor der neuen Gesundheitsgefahr der Benzin- Direkteinspritzer, deren Partikel nicht nur kleiner sind als die von Diesel-Fahrzeugen, sondern auch noch in der Anzahl deutlich höher. "Insofern hat es natürlich eine große Bedeutung, wenn hier ein neues Risiko auftaucht." Grenzwerte wie Diesel-Fahrzeuge So fordern die Kritiker, dass mit Einführung der Abgasnorm "Euro 6" im Jahr 2014 für moderne Benzin-Direkteinspritzer die gleichen Grenzwerte gelten sollten wie für Diesel-Fahrzeuge. Der Entwurf der EU-Kommission sieht aber eine Übergangsfrist bis 2018 vor. Demnach dürfen Benzin-Direkteinspritzer zehnmal mehr gefährliche Feinstaubpartikel ausstoßen als Diesel-Aggregate. Die Autoindustrie behauptet gegenüber Frontal21, dass sie für die Neuentwicklung der Partikelreduktion bei den modernen Benzinern noch Zeit benötige. Kritiker halten dagegen, dass diese Technik längst vorhanden sei. Ein Partikelfilter für Benziner koste 50 Euro, die sich die Autoindustrie auf Profitgründen sparen wolle.                                                         (Quelle: Frontal21 Sendung vom 27.03.2012) Erneut bestätigt ein Forschungsprojekt von Marianne Geiser von der Universität Bern im Kanton Aargau in der Schweiz und ihrem Kollegen die Gefährlichkeit des Feinstaub aus Benzinmotoren mit Direkteinspritzung (Euro-5-Motoren). Sie setzten in einer Smogkammer Lungen- zellen diesem entstehenden Feinstaub aus. Die Befunde dieser Studie sind extrem Besorgnis erregend: Bereits durch geringere Belastung, wie sie etwa in leicht verschmutzter ländlicher Luft vorliegt wird das Lungengewebe geschädigt. U.a. produziert die Lunge weniger entzündungshemmende Stoffe und die Selbstreinigungskraft der Lunge wird geschädigt. Einen unschädlichen Schwellenwert gibt es nicht. Dennoch haben von Beginn der Plakettenlüge an diese Fahrzeuge freie Fahrt in den Umweltzonen. (Quelle: Scientific Reports, 2015 (http.// www.nature.com/articles/srep 11801) Lobbyisten betreiben die Filtertechnik incl. Gesundheitsschädigung mit sturem Aktionismus weiter und belügen uns alle. Obwohl den Verantwortlichen bekannt ist, dass Benziner, Euro 4 und Euro 5 Diesel-KFZ (alle stoßen den gefährlichen Nanostaub aus) in den nächsten 20 Jahren das Straßenbild prägen werden zahlen wir noch für die Schädigung unserer Gesundheit Euro 5,00 für die “grüne Plakette”.  (in diesem Fall: “...Green City...”, ...nein danke...”!)
Wechsel der amtlichen Kennzeichen nach Standortveränderung... Der Wechsel des amtlichen Kennzeichen fällt bei Umzügen weg. Seit 1. Januar 2015 dürfen bei Umzug in eine andere Stadt die amtlichen Kennzeichen innerhalb Deutschlands mitgenommen werden. Außerdem kann die Abmeldung von Kraftfahrzeugen nun online erfolgen. Ermöglicht wird dies durch Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten und in der Zulassungsbescheinigung sowie mit dem neuen Personalausweis. Zumindest erspart es dem Autofahrer die Anschaffung neuer Schilder und ein weiterer kleiner Schritt, um die Kosten der betrügerischen Eintrittskarte (Umweltplakette 4 “grün”), die manche Städte und Gemeinden eingeführt haben, für den Autofahrer zu mindern. Er muss  k e i n e  neue pseudo “grüne” Plakette erwerben.
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